6. Rechtliche Stellung des Stipendiaten Als Stipendiatin/Stipendiat ueben Sie eine eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene Taetigkeit aus, indem Sie eigene Forschungsvorhaben durchfuehren oder sich an Forschungsvorhaben anderer Wissenschaftler be- teiligen. Mit Ihnen wird weder von seiten der DFG noch von seiten der Hochschule oder Forschungseinrichtung, in der Sie taetig sind, ein Arbeits- oder Dienstverhaeltnis begruendet.